Ende Juni übermittelte die Europäische Union vorläufige Feststellungen, dass Apple gegen den Digital Markets Act (DMA) verstoßen hatte – die erste Regulierungsmaßnahme der Union seit Inkrafttreten des Gesetzes im März. Jetzt ist Meta an der Reihe und die EU gibt bekannt, dass auch die Eigentümer von Facebook und Instagram gegen das DMA verstoßen haben. Kurz nach Inkrafttreten des DMA leitete die Europäische Kommission erstmals Untersuchungen gegen Apple, Meta und Googles Muttergesellschaft Alphabet ein.
Die ersten Erkenntnisse der Kommission zu Meta konzentrierten sich auf Bedenken hinsichtlich des „Zustimmen oder Bezahlen“-Modells von Meta. Derzeit bietet Meta den Nutzern die Wahl, kostenlosen Zugang zu seinen Apps zu erhalten und der Datenweitergabe zuzustimmen oder gegen Bezahlung die Datenerfassung zu unterbinden. In der Erklärung der Kommission heißt es, dass Meta „Benutzern nicht erlaubt, Dienste zu wählen, die weniger ihrer persönlichen Daten verwenden, aber Diensten gleichwertig sind, die auf ‚personalisierter Werbung‘ basieren.“ Darüber hinaus erlaubt Meta „Benutzern nicht, ihr Recht auf freie Einwilligung auszuüben.“ die Integration personenbezogener Daten von ihnen.“
In Anlehnung an frühere Aussagen forderte die Kommission Meta auf, „gleichwertige Alternativen“ zu schaffen, für die keine Gebühren gezahlt werden müssen. Die EU-Aufsichtsbehörde hat bis Ende März 2025 – ein Jahr nach Beginn ihrer Untersuchung – Zeit, eine endgültige Entscheidung zu treffen. Sollte Meta eines Verstoßes gegen das DMA für schuldig befunden werden, könnte Meta mit einer Geldstrafe in Höhe von zehn Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.
Meta hat kein Fehlverhalten eingeräumt. „Das werbefreie Abonnement folgt der Richtlinie des höchsten Gerichtshofs Europas und entspricht dem DMA. „Wir freuen uns auf einen weiteren konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission, um diese Untersuchung abzuschließen“, sagte Meta in einer Erklärung.