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Pariser Gericht lehnt Antrag auf Einstellung des Netflix-Hai-Thrillers „Under Paris“ ab, da der Regisseur den „Parasitismus“-Fall weiterverfolgt

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Pariser Gericht lehnt Antrag auf Einstellung des Netflix-Hai-Thrillers „Under Paris“ ab, da der Regisseur den „Parasitismus“-Fall weiterverfolgt

Ein Pariser Gericht lehnt einen Antrag für den beliebten Hai-Thriller von Netflix ab Unter Paris wurde während eines Rechtsstreits von einem Regisseur von der Plattform entfernt, der sagte, das Feature sei ohne sein Wissen aus einer ersten Idee entwickelt worden, die er 2011 registriert hatte.

Der Film über einen riesigen Hai, der die Gewässer der Seine und Teile ihres Netzwerks überfluteter unterirdischer Katakomben terrorisiert, startete am 5. Juni auf Netflix und ist laut dem Dienst des Streamers der meistgesehene französischsprachige Film aller Zeiten , mit mehr als 84,6 Millionen Aufrufen bisher.

Der französische Autor und Regisseur Vincent Dietschy verklagt die Hauptproduzenten Edouard Duprey und Sébastien Auscher sowie den Top-Talentagenten Laurent Grégoire wegen des Vorwurfs des „Parasitismus“.

Die Dietschy-Anwälte Héloïse de Castelnau und Anissa Ben Amor reichten einen Rechtsantrag ein Unter Paris wird aus dem Angebot von Netflix entfernt, solange der Fall noch vor Gericht läuft.

In Anlehnung an Artikel 1240 des französischen Zivilgesetzbuchs wird Parasitismus definiert, wenn eine Partei den Bemühungen und dem Wissen einer anderen Partei folgt, um aus ihrem Unternehmen Gewinne zu erzielen, ohne um Erlaubnis zu bitten oder Zahlungen zu leisten.

Dietschy schätzt, dass Produzenten und Agenten Kenntnis von dem Projekt erlangten, als er um 2014 begann, die Idee und Behandlung in der französischen Filmindustrie zu verbreiten, um Partner für das Projekt zu finden.

Beide Produzenten wiesen diese Vorwürfe entschieden zurück. Sie teilten Deadline im Mai mit, dass sie bis zur Kontaktaufnahme durch seine Anwälte letztes Jahr noch nie von Dietschys Projekt gehört hätten, und reichten Gegenklage gegen den Regisseur wegen Verleumdung und Schadensersatz ein. Grégoire hat die Bitte von Deadline um einen Kommentar nicht beantwortet.

Ein Pariser Richter entschied am Mittwoch, dass der Löschantrag „unzulässig“ sei, da das Dokument den Namen der französischen Niederlassung von Netflix, Netflix Services France, und nicht den Namen der Muttergesellschaft mit Hauptsitz in den Niederlanden, Netflix International BV, enthielt.

Gerichtsdokumente besagen, dass Netflix Services France zwar der Produzent und Vertreiber des Features ist, jedoch nicht der Betreiber, Herausgeber oder Host der Netflix-Plattform und daher keine Zuständigkeit für die Verbreitung des globalen Streaming-Dienstes hat.

De Castelnau und Ben Amor stellten die Entscheidung öffentlich in Frage und sagten, sie schade unabhängigen Urhebern und schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall für Rechtsstreitigkeiten, die in Frankreich stattfinden, sich aber auf französische Tochtergesellschaften großer internationaler Konzerne beziehen.

„Das Gericht entschied, dass die Vorladung an das in den Niederlanden ansässige Unternehmen Netflix International BV und nicht an Netflix France mit Sitz in Paris gerichtet werden sollte“, schrieben sie in einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung.

„Diese Entscheidung erscheint uns rechtlich fragwürdig. Um ein ausländisches Unternehmen anzurufen, ist eine Übersetzung der Verfahrensdokumente in die Sprache des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, in diesem Fall Niederländisch, erforderlich.

„Dieser Prozess kostet Zeit und vor allem viel Geld … Wir stellen die Botschaft dieser Entscheidung in Frage … Sollten sich die Urheber, die ohnehin schon vor audiovisuellen Produzenten und Finanziers verwundbar sind, angesichts der unverhältnismäßigen Macht ausländischer Plattformen nicht machtlos fühlen? .“

De Castelnau bestätigte am Donnerstag gegenüber Deadline, dass der Hauptfall wegen Parasitismus andauert und die nächste Anhörung für September erwartet wird.

Deadline hat Netflix um einen Kommentar zu den neuesten Entwicklungen in diesem Fall gebeten.

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