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Ein Bankangestellter starb in Ghaziabad durch Selbstmord, Familie behauptete Belästigung durch Kollegen

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Ein Bankangestellter starb in Ghaziabad durch Selbstmord, Familie behauptete Belästigung durch Kollegen

Eine 27-jährige Frau, die als Kundenbetreuerin in einer Privatbank in Noida arbeitete, starb in Ghaziabad durch Selbstmord. Die als Shivani Tyagi identifizierte Frau soll Gift konsumiert und einen fünfseitigen Abschiedsbrief hinterlassen haben. In seiner Notiz warf er seinen Kollegen Belästigung und Mobbing vor.

Shivani Tyagis Familie erstattete Anzeige bei der Polizeistation Nandgram und behauptete, sie sei von ihren Bankkollegen belästigt worden. Nach Angaben der Familie wurde Shivani ständig von ihren Kollegen gemobbt und beschämt.

Auf der Grundlage des Abschiedsbriefs und einer von der Familie eingereichten Anzeige nahm die Polizei ein Verfahren gegen drei Personen auf, nämlich Jyoti Chauhan, Akram und Najmus Shakib. Alle drei arbeiteten mit Shivani bei der Axis Bank.

Shivani Tyagi nahm am 12. Juli Gift zu sich und wurde in das GTB-Krankenhaus in Delhi gebracht, wo sie für tot erklärt wurde.

Vor seinem Tod hatte Tyagi angeblich Streit mit seinen Kollegen wegen deren unangemessenem Verhalten und unangemessener Kommentare. Tyagis Familie behauptete, der Vorfall sei den Senioren gemeldet worden, es seien jedoch keine Maßnahmen ergriffen worden, und Tyagi sei stattdessen geraten worden, zu schweigen.

Frustriert über den Mangel an Unterstützung kündigte Shivani ihren Job, doch ihr Rücktritt wurde nicht akzeptiert. Stattdessen habe er am 12. Juli ein Kündigungsschreiben erhalten, teilte seine Familie mit.

Gaurav Tyagi, Shivanis Bruder, behauptete, dass die ständige Belästigung und das Kündigungsschreiben ohne Angabe von Gründen seine Schwester zu dem extremen Schritt veranlasst hätten.

Mittlerweile hat die Polizei ein Verfahren gegen drei Personen und einige Unbekannte wegen Beihilfe zum Suizid eröffnet.

Der DCP-Polizeikommissar der Stadt Ghaziabad, Gyananjay Kumar Singh, bestätigte, dass ein Fall registriert wurde. Er gab an, dass der Angeklagte auch Kommentare abgegeben habe, die seinen Körper erniedrigten.

Die Polizei untersucht die Angelegenheit nun auf der Grundlage des Abschiedsbriefs und anderer Beweise und wird gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.

Veröffentlicht in:

17. Juli 2024

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