Jakarta – Die vom Eigentümer und Benutzer der E-Mail-Konten darksidexxx@gmail.com und bagasbagasxxxx@gmail.com geführten Kinderpornografie-Fallakten wurden von der Oberstaatsanwaltschaft von Ost-Java (Kejati) für vollständig oder P21 erklärt.
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Der Leiter der Abteilung für öffentliche Information (Kabagpenum) der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der Nationalpolizei, Kombes Erdi A. Chaniago, sagte, dass die Akte mit einem Verdächtigen am 16. Juli 2024 für abgeschlossen erklärt worden sei.
„Basierend auf Polizeibericht Nr.: LP/A/9/V/2024/SPKT.DITTIPIDSIBER/BARESKRIM POLRI, vom 22. Mai 2024, Untersuchung eines Falles mutmaßlicher krimineller Handlungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie durch den Eigentümer und/oder Benutzer und/oder Administrator des E-Mail-Kontos darksidexxx@gmail “.com und bagasbagasxxxx@gmail.com Alias Besitzer und/oder Benutzer und/oder Besitzer der Mobiltelefonnummer +628135932xxxx, wie im P21-Brief des Staatsanwalts mit einem Verdächtigen am 16. Juli 2024 eingegangen „, sagte Erdi in seiner schriftlichen Stellungnahme vom Freitag, 19. Juli 2024.
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Edi erklärte, dass im Fall der Kinderpornografie eine Person als Verdächtiger benannt worden sei, nämlich Bagas Arista Herlyanto (BAH). Es ist bekannt, dass er von September 2022 bis Juni 2023 kinderpornografische Inhalte erstellt, diese dann an die E-Mail-Adresse darksidexxx@gmail.com hochgeladen und dort gespeichert hat Handy sowie BAHs Laptop.
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Mit insgesamt ca. 100 von BAH produzierten Fotos für den persönlichen Gebrauch. Bedauerlicherweise handelt es sich bei dem Fall um das Kind des Opfers mit den Initialen D, bei dem es sich um niemand anderen als den Neffen des Verdächtigen handelt.
„Die Übergabe des Verdächtigen und der Beweise oder Stufe 2 erfolgt am Dienstag, 23. Juli 2024, bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Gresik“, sagte Erdi.
In diesem Fall beschlagnahmten die Ermittler eine Reihe von Beweisstücken des Verdächtigen, nämlich einen auf den Namen des Verdächtigen ausgestellten Personalausweis, ein schwarzes Oppo-Handy und ein Gerät Handy Realme, zwei Simkarten Handyein schwarzer Laptop der Marke HP, sieben E-Mail-Konten und eines Flash-Disk enthält die Ergebnisse des E-Mail-Exports des Verdächtigen.
Der Verdächtige wurde gemäß Artikel 45 Absatz (1) in Verbindung mit Artikel 27 Absatz (1) des Gesetzes Nr. 19 von 2016 zur Änderung des Gesetzes Nr. 11 von 2008 über elektronische Informationen und Transaktionen und/oder Artikel 29 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz ( 1) und/oder Artikel 37 in Verbindung mit Artikel 11 des Gesetzes Nr. 44 von 2008 über Pornografie und/oder Artikel 64 Absatz (1) des Strafgesetzbuches sieht eine Höchststrafe von 12 Jahren Gefängnis und eine Höchststrafe von 6.000.000.000,00 IDR vor ( sechs Milliarden Rupiah).
„Die Nationalpolizei ist stets bestrebt, ein sicheres Umfeld für Kinder zu schaffen, indem sie die Täter von Gewalt und sexueller Belästigung gegen Kinder ausmerzt, um die Zukunft unserer Kinder zu sichern“, schloss Erdi.
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In diesem Fall beschlagnahmten die Ermittler eine Reihe von Beweismitteln des Verdächtigen, nämlich einen Personalausweis auf den Namen des Verdächtigen, ein schwarzes Oppo-Handy, ein Realme-Handy, zwei Handy-Simkarten, einen schwarzen Laptop der Marke HP, sieben E-Mail-Konten und ein Flash-Disk mit den E-Mail-Exportergebnissen des Verdächtigen.