Die Bewertung des Copyright Office ergab mehrere Bereiche, in denen das geltende Recht nicht ausreichend auf digitale Repliken eingeht. Die Bewertung beschreibt die staatliche Ebene als „unterschiedliche Schutzmaßnahmen, wobei die Verfügbarkeit von Rechtsbehelfen davon abhängt, wo die betroffene Person lebt oder wo die unbefugte Nutzung stattfindet“. Ebenso „sind die bestehenden Bundesgesetze zu eng gefasst, um die Schäden der heutigen fortschrittlichen digitalen Nachbildungen vollständig zu beseitigen.“
Zu den Empfehlungen des Berichts gehört die Bereitstellung rechtlicher Schutzmaßnahmen, um Online-Dienstanbieter zu ermutigen, nicht autorisierte digitale Replikate unverzüglich zu entfernen. Der Bericht stellt außerdem fest, dass „jeder ein legitimes Interesse daran hat, die Verwendung seines Bildes zu kontrollieren, und dass Schäden wie Erpressung, Mobbing, Verleumdung und die Verwendung in Pornografie nicht nur Prominente betreffen“, was bedeutet, dass das Gesetz alle Personen und nicht nur einzelne Personen abdecken sollte berühmte Menschen.
Der Zeitpunkt dieser Veröffentlichung ist angemessen, wenn man bedenkt, dass der Senat in diesem Monat wichtige Schritte unternommen hat, um eine neue Rechtsstruktur rund um den Einsatz digitaler Replikation und KI-generierter Klone zu erlassen. Letzte Woche verabschiedeten die Gesetzgeber einen Gesetzentwurf, der Opfern von sexuellen Deepfakes Wiedergutmachung bietet. Heute wird ein Gesetz eingeführt, das es Einzelpersonen im weiteren Sinne ermöglicht, Schadensersatz wegen unbefugter Nutzung ihrer Stimme oder ihres Bildes zu klagen.
Die heutige Analyse ist der erste von mehreren Teilen der Untersuchung des Copyright Office zu KI. Da im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI in Kunst und Kommunikation noch viele Fragen zu klären sind, werden sich die laufenden Ergebnisse der Agentur als aufschlussreich erweisen. Hoffentlich nehmen Gesetzgeber und Gerichte dies weiterhin ernst.