NEW YORK –
Der Hersteller von Tylenol schlug eine Klage von US-Verbrauchern zurück, die sagten, sie seien dazu verleitet worden, mehr für „Rapid Release“-Gelkapseln zu bezahlen, die die Schmerzen nicht schneller linderten als billigere Tabletten, einschließlich der mit der Bezeichnung „Extra Strength“ und „Regular Strength“.
In einer Entscheidung am späten Dienstag stimmte der US-Bezirksrichter Andrew Carter in Manhattan Kenvue zu, dass das Bundesgesetz über Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika Verbraucheransprüchen nach dem Recht des Bundesstaates New York vorgreift.
Evie Collaza, eine Bewohnerin der Bronx, New York, die die geplante Sammelklage leitet, hat eine Studie aus dem Jahr 2018 zitiert, die ergab, dass es bei Rapid Release-Gelkapseln länger dauert als bei herkömmlichen Tabletten – 3,94 Minuten gegenüber 3,56 Minuten –, bis sie sich zumindest geringfügig auflöst .
Aber der Richter sagte, es mache keinen Sinn, die Kennzeichnungsregeln der Food and Drug Administration für Paracetamolprodukte mit „sofortiger Freisetzung“ zu ignorieren, nur weil die Behörde nicht die genauen Worte „sofortige Freisetzung“ verwende.
Er sagte, einige Richter hätten in Klagen gegen den Lebensmittelhändler Albertsons ähnlich entschieden, obwohl ein Richter in einer Klage gegen die Apothekenkette Rite Aid andeutete, dass „sofort“ und „schnell“ keine Synonyme seien.
„Wenn irgendjemand argumentiert, dass die Regulierung der Auflösungsraten von Paracetamol durch die FDA nicht kontrolliert werden sollte, nur weil Arzneimittelhersteller einige in Frage kommende Produkte mit „sofortiger Freisetzung“ auf unterschiedliche Weise vermarkten oder bepreisen, käme das einer Umgehung der ausdrücklichen Vorkaufsklausel der FDCA gleich“, so Carter schrieb.
Kenvue mit Hauptsitz in Skillman, New Jersey, war Teil von Johnson & Johnson JNJ.N, bevor es im August 2023 ausgegliedert wurde.
Collazas Anwalt reagierte nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme. Kenvue und seine Anwälte reagierten nicht sofort auf ähnliche Anfragen.
Der Fall ist Collaza gegen Johnson & Johnson Consumer Inc, US-Bezirksgericht, Southern District of New York, Nr. 23-06030.
(Berichterstattung von Jonathan Stempel in New York, Redaktion von Bill Berkrot)