Ein in Abuja ansässiges Bundesgericht hat der Kano State National Electoral Commission (KANSIEC) verboten, für die bevorstehenden Kommunalwahlen überhöhte Nominierungsgebühren zu erheben.
Richter Emeka Nwite erteilte dem Beschluss am Mittwoch, während er über eine Klage der People’s Action Party (APP), der Democratic Action Party (ADP) und der Social Democratic Party (SDP) entschied.
Als alleiniger Beklagter der Klage wird die Kano State Electoral Commission (KANSIEC) aufgeführt.
Die Kläger in ihrer Klage fochten die Entscheidung von KANSIEC an, die Nominierungsgebühr für die Position des Vorsitzenden auf 10 Mio. N und für Kandidaten für Vorstandsmitglieder auf 5 Mio. N festzusetzen.
Die Kläger argumentierten, dass die hohen Nominierungsgebühren ungerecht seien und eine Verletzung ihrer demokratischen Rechte darstellten.
Im Gerichtsbeschluss heißt es unter anderem: „Einstweiliger Gerichtsbeschluss, der dem Beklagten untersagt, Gebühren in Höhe von 10.000.000,00 N und 5.000.000,00 N für Kandidaten für die Posten des Vorsitzenden/stellvertretenden Vorsitzenden und der Stadträte bei den bevorstehenden Kommunalwahlen am 30. November zu erheben und einzuziehen.“ 2024 oder ein früheres Datum, das von der Beklagten festgelegt wird, bis das Verfahren und die Entscheidung über die vom Kläger eingereichte Erstladung abgeschlossen sind.“
Durch die Entscheidung des Gerichts wird die Erhebung dieser Gebühren bis zur vollständigen Anhörung des Falles, die auf den 25. September 2024 verschoben wurde, praktisch eingestellt.
Die LG-Wahlen im Bundesstaat Kano sollen am 26. Oktober 2024 stattfinden.