Allerdings folgen Telefongesellschaften in der Regel einem anderen Zeitplan und erlauben Kommunikationen nur von Montag bis Freitag, außer an Feiertagen, zwischen 10:00 und 15:00 Uhr und von 16:00 bis 21:00 Uhr. Im Falle einer Nichteinhaltung ist die Aussage zulässig: „Es ist Ihnen derzeit nicht gestattet, mich anzurufen.“