Die NCAA kündigte im Mai eine historische Kartellvereinbarung in Höhe von 2,8 Milliarden US-Dollar mit den Klägern an, doch ein Bundesrichter sagte am Donnerstag, er werde dieser nicht zustimmen, nachdem er Bedenken hinsichtlich Teilen der Vereinbarung geäußert hatte.
Dan Murphy von ESPN berichtet Richterin Claudia Wilken verweigerte die vorläufige Genehmigung des Kartellvergleichs DPR v. NCAA und gab beiden Seiten drei Wochen Zeit, um ihre Bedenken auszuräumen.
Die wichtigste davon ist eine Klausel, die Sportfinanzierer dazu verpflichtet, Sportlern Mittel nur für „legitime Geschäftszwecke“ zur Verfügung zu stellen.
„Was machen wir damit?“ fragte Richter Wilken während einer Fernverhandlung am Donnerstag. „Ich finde, dass es normalerweise nicht sehr beliebt ist, Leuten Dinge wegzunehmen.“
Im Zuge der „Name, Image, Likeness“-Ära (NIL) im Hochschulsport entstanden Werbekollektive, die Sportlern Zahlungen für geschäftliche Dienstleistungen geleistet haben, obwohl weniger Dienstleistungen an Unternehmen erbracht werden. Gemäß den Bedingungen des Vergleichs kann die NCAA auf diese Zahlungen verzichten.
Wenn dieser eine Streit nicht gelöst werden kann, geraten die Anwälte beider Seiten möglicherweise in eine Sackgasse. Die Kläger stimmten der Aufhebung der Klausel zu, während die NCAA sie möglicherweise nicht überarbeiten möchte.
„Ohne das bin ich mir nicht sicher, ob es eine Lösung geben wird“, sagte NCAA-Chefrichter Rakesh Kilaru gegenüber ESPN.
„Wenn der Deal scheitert, werden wir erneut vor Gericht gehen“, sagte Jeffrey Kessler, einer der Anwälte der Kläger, gegenüber ESPN. „Wenn sie damit klarkommen wollen, müssen sie diese Entscheidung treffen.“
Der erste Vergleich würde etwa 2,7 Milliarden US-Dollar Schadensersatz für aktuelle und ehemalige Athleten bedeuten und zu einem System direkter Zahlungen an aktuelle Athleten führen.
Die Obergrenze für Schulen wird im nächsten Jahr voraussichtlich auf 20 Millionen US-Dollar begrenzt sein, wobei die Obergrenze jedes Jahr ansteigt.
Wenn sich beide Parteien nicht auf eine Revision einigen können, wird der erste Fall – House v. NCAA – wird ursprünglich für Januar 2025 vor Gericht zurückkehren.