Die erste Runde der Sozialversicherungszahlungen für September 2024 wurde bereits verschickt, die zweite Runde wird in wenigen Tagen verschickt. Wenn Sie nicht sicher sind, wann Sie Ihren Scheck erhalten sollen, sind Sie bei uns genau richtig. Nachfolgend finden Sie den vollständigen Zahlungsplan für September 2024 sowie einige Fragen, die Sie möglicherweise zu Ihren Leistungszahlungen haben. Wenn Sie immer noch auf Ihren August-Scheck warten, schauen Sie sich an, was Sie tun sollten, wenn Ihre Sozialversicherungszahlung ausbleibt.
Obwohl die Sozialversicherungsbehörde monatlich Schecks verschickt und Ihr Scheck jeden Monat zur gleichen Zeit eintrifft, erhält nicht jeder seinen Scheck am selben Tag.
Stattdessen werden die Sozialversicherungsprüfungen auf der Grundlage des Monatsdatums Ihres Geburtsmonats und des Beginns des Leistungsbezugs geplant.
Lesen Sie weiter, um herauszufinden, ob Sie damit rechnen müssen, Ihren Scheck diese Woche zu erhalten, wie Ihr Zahlungstermin von der Sozialversicherungsbehörde festgelegt wird und welche anderen Zahlungstermine für staatliche Leistungen gelten. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Sozialversicherungsleistungen beantragen können und wie Experten die COLA für 2025 vorhersagen.
Wann erhalte ich meinen Sozialversicherungsscheck?
Möchten Sie wissen, an welchem Tag im Monat Sie Ihren Scheck erhalten? Hier ist der Zahlungsplan für Sozialversicherung und SSDI für September.
Zahlungskalender der Sozialversicherung September 2024
Sie haben vor Mai 1997 Sozialversicherung bezogen | 3. September |
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Wenn Ihr Geburtstag zwischen dem 1. und 10. eines Monats liegt | 11. September |
Wenn Ihr Geburtstag zwischen dem 11. und 20. eines Monats liegt | 18. September |
Wenn Ihr Geburtstag zwischen dem 21. und 31. eines Monats liegt | 25. September |
Wie wird mein Zahlungsdatum für die Sozialversicherung bestimmt?
Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel ab dem 2. Mittwoch des Monats gezahlt. Die restlichen beiden Zahlungen werden an den beiden darauffolgenden Mittwochen des Monats ausgezahlt. Die Woche, in der Sie Ihre Zahlung erhalten, hängt von Ihrem Geburtsdatum ab. Es gibt eine große Ausnahme, auf die ich weiter unten eingehen werde.
Geburtsdatum zwischen: | Datum der Sozialversicherungsprüfung |
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1. und 10 | 2. Mittwoch im Monat |
11 und 20 | 3. Mittwoch im Monat |
21 und 31 | 4. Mittwoch im Monat |
Erhalte ich meine anderen staatlichen Leistungen noch am selben Tag?
Wenn Sie vor Mai 1997 Sozialversicherungsleistungen bezogen haben oder sowohl Sozialversicherungs- als auch zusätzliches Sicherheitseinkommen beziehen, wird Ihr Zahlungsplan nicht durch Ihr Geburtsdatum bestimmt. Stattdessen sind die Zahlungen jeden Monat zum gleichen Datum fällig, mit einigen Ausnahmen, die ich weiter unten erläutere.
Sozialversicherungszahlungen werden am 3. jedes Monats gesendet, während SSI-Zahlungen am 1. jedes Monats gesendet werden. Diese Daten ändern sich manchmal, wenn der 1. oder 3. des Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Der 3. März fiel beispielsweise auf ein Wochenende, sodass Sozialversicherungsempfänger ihre Märzzahlungen zwei Tage früher, am 1. März, erhielten. Das Gleiche wird im November passieren.
Die einzigen Leistungen, die nach demselben Zeitplan gezahlt werden, sind die Sozialversicherung und die Sozialversicherung bei Erwerbsunfähigkeit.
Sie haben Ihren Sozialversicherungsscheck nicht erhalten? Beginnen Sie hier.
Wenn Ihr Scheck nicht rechtzeitig oder gar nicht erscheint, empfiehlt die Sozialversicherungsbehörde, noch drei Werktage zu warten, bevor Sie sie kontaktieren. Danach können Sie die nationale gebührenfreie Nummer anrufen: 1-800-772-1213
Die SSA stellt fest, dass „die Wartezeiten für ein Gespräch mit einem Vertreter morgens, am Ende der Woche und am Ende des Monats im Allgemeinen kürzer sind.“
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die SSA über die nationale Nummer zu erreichen, können Sie die verwenden Bürosuche, um ein lokales Büro zu finden zu erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter „Antrag auf Sozialversicherungsleistungen für anspruchsberechtigte Kinder“ und „Antrag auf Sozialversicherungs-Invaliditätsversicherung“.