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Die Nationale Polizeibehörde wird keine Berufung gegen die Entscheidung einlegen, die Fingerabdrücke einer Person zu löschen, die für nicht schuldig befunden wurde.

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Die Nationale Polizeibehörde wird keine Berufung gegen die Entscheidung einlegen, die Fingerabdrücke einer Person zu löschen, die für nicht schuldig befunden wurde.

Tsuyuki von der Nationalen Polizeibehörde zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Nagoya, mit der die Regierung angewiesen wurde, Daten mit der Begründung zu löschen, dass die Polizei weiterhin Daten wie Fingerabdrücke und DNA-Typen von Personen speichert, die in Strafverfahren für nicht schuldig befunden wurden, „gegen die Verfassung verstößt“. Ministerpräsident Yasuhiro kündigte an, dass er keine Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen werde, und erklärte: „Es gibt keinen Grund, die Schlussfolgerung zu bestreiten, dass Aufzeichnungen wie Fingerabdrücke gelöscht werden.“

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