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Für ein Smartphone-Verbot müssen Schulen „genaue Regeln“ aufstellen und „Ausnahmen“ vorsehen

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Für ein Smartphone-Verbot müssen Schulen „genaue Regeln“ aufstellen und „Ausnahmen“ vorsehen

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Innovation (MECI) diesen Freitag vorgestelltmehrere Optionen, die von den Schulen im Hinblick auf eine „geregelte Nutzung“ übernommen werden könnten Smartphones“ im Schulraum.

Einige Beispiele: „Schaffen Sie alternative Räume und Aktivitäten spielerischer Art für die Freizeit der Schüler; Konsequenzen für die Nichteinhaltung wirksamer und als fair empfundener Regeln festlegen; stellen Sie sicher, dass die Nutzung von Mobiltelefonen durch Lehrer, Fachkräfte und pädagogische Hilfskräfte nur zu beruflichen Zwecken erfolgt oder dass ihre Nutzung in Räumen erfolgt, die für Schüler nicht zugänglich sind.“ Die Schulen Sie müssen außerdem „einfache, präzise und wirksame Regeln festlegen“.

Diese Vorschläge unterstützen Empfehlungen zur Verwendung von Smartphones die MECI diesen Freitag schriftlich an die Schulen verschickte und damit die Ankündigung umsetzte, die vor zwei Tagen am Ende einer Sitzung des Ministerrates zum Thema Bildung gemacht wurde. Genauer gesagt würde es den Schulen empfehlen, die Nutzung von Mobiltelefonen im 1. und 2. Zyklus zu verbieten, und selbst wenn ihre Nutzung im 3. Zyklus eingeschränkt ist, liegt es an den Schulen, ob sie dieser Empfehlung nachkommen oder nicht.

Das nun übermittelte Dokument gibt an, was das Ministerium je nach Bildungsniveau empfiehlt. Für den 1. und 2. Zyklus (Alter zwischen sechs und 11 Jahren) „wird die Verwendung und/oder Einführung von empfohlen Smartphones in Schulräumen“, im 3. Zyklus (12/14 Jahre alt) „die Umsetzung von Maßnahmen, die ihre Nutzung einschränken und entmutigen“ und im Sekundarbereich (15/18 Jahre alt) wird „die Einbindung der Schüler in den gemeinsamen Unterricht“ empfohlen Aufstellung von Regeln für seinen verantwortungsvollen Umgang“ in denselben Räumen.

Schulen, die sich dafür entscheiden, diese Empfehlungen zu regeln und anzuwenden, müssen jedoch „eine Ausnahmeregelung für bestimmte Situationen vorsehen, die die Möglichkeit der Anwendung einschließt.“ Smartphones“, warnt das MECI und weist darauf hin, dass diese „Ausnahmen unter anderem Situationen wie „Schüler, deren Muttersprache nicht Portugiesisch ist und dieses Gerät als Übersetzungswerkzeug verwenden können“ abdecken können.

MECI bekräftigt außerdem, dass diese Empfehlungen im gerade begonnenen akademischen Jahr in Kraft treten werden. Im Laufe des Schuljahres 2024/2025 werden „seine Umsetzung und die Auswirkungen der verschiedenen von den Schulgemeinschaften ergriffenen Maßnahmen evaluiert“. „Die Verknüpfung dieser Informationen mit Indikatoren zu Lernen, Wohlbefinden und Auswirkungen in Schulen ermöglicht es, die Auswirkungen der beschlossenen Maßnahmen zu bewerten und wird bei der Festlegung der Leitlinien für das Schuljahr 2025/2026 berücksichtigt“, heißt es weiter.

Minderheitenverbot in Portugal

Bezüglich der Gründe für ihre Empfehlungen hebt die Vormundschaft hervor, dass „die zunehmenden wissenschaftlichen Beweise für die Wirkung des Konsums vorliegen.“ Smartphones bei Kindern und Jugendlichen deutet darauf hin, dass der übermäßige, unbeaufsichtigte und unangemessene Gebrauch dazu neigt, ihre psychosoziale und kognitive Entwicklung zu beeinträchtigen.“

Im Einzelnen heißt es darin: „Neben Problemen im Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit gehören zu den Hauptproblemen auch Verfolgungsverhalten (Cybermobbing), wegen Kontakt mit unangemessenen Inhalten, wegen Datenschutzverletzungen und wegen einer Verschlechterung der Qualität sozialer Interaktionen.“ Es gebe auch „Befürchtungen hinsichtlich größerer Ablenkung und Schwierigkeiten, die Aufmerksamkeit während des Unterrichts aufrechtzuerhalten, was dem Lernprozess der Schüler schadet“.

MECI weist darauf hin, dass diese Bedenken dazu geführt haben, dass immer mehr Schulen in mehreren europäischen Ländern die Verwendung dieser Geräte bereits reguliert, eingeschränkt oder verboten haben, eine Bewegung, die in Portugal noch nicht verfolgt wird. Obwohl Schulen „die Autonomie haben, Regeln für die Nutzung von Mobiltelefonen festzulegen und.“ Smartphones in seiner Geschäftsordnung“ gibt es immer noch „eine Minderheit von Fällen, in denen es sich für eine Einschränkung oder ein Verbot auf dem Schulgelände entschieden hat“. Nur 2 % der über 800 Gruppen haben dies bereits getan.

Wenn sie sich jetzt dafür entscheiden, wird ihnen auch empfohlen, „das Bewusstsein der Familien und der Schulgemeinschaft für die Existenz von Alternativen zu schärfen, nämlich.“ Stummschaltungenohne Internetverbindung und lediglich für Telefongespräche und SMS gedacht“.

Direktoren- und Elternverbände haben bereits ihre Unterstützung für die Initiative des Ministeriums zum Ausdruck gebracht und insbesondere begrüßt, dass sich die Vormundschaft nicht für eine „Zwangssetzung“ entschieden hat.

Die Menos Ecrãs, Mais Vida-Bewegung, die eine öffentliche Petition für das sofortige Ende des Pilotprojekts digitaler Handbücher und die Regulierung der Nutzung von gestartet hat Smartphones in Schulen, die mehr als 20.000 Unterschriften gesammelt hat, ist der Ansicht, dass die Regierung in dieser Position energischer hätte vorgehen sollen, da sie befürchtet, dass sich viele dafür entscheiden werden, sie nicht anzunehmen, indem sie den Schulen die Autonomie einräumt, sich daran zu halten oder nicht.

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