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Gericht lehnt Klage gegen Gandujes Ernennung zum APC-Vorsitzenden ab

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Gericht lehnt Klage gegen Gandujes Ernennung zum APC-Vorsitzenden ab

Gericht lehnt Klage gegen Gandujes Ernennung zum APC-Vorsitzenden ab

Richter Inyang Edem Ekwo vom Bundesgericht Abuja hat eine Klage auf Absetzung von Dr. abgewiesen. Abdullahi Ganduje zum nationalen Vorsitzenden des All Progressives Congress (APC).

Eine von der APC North Central Group eingereichte Klage wurde am Montag abgewiesen, wobei ein Richter entschied, dass die Gruppe nicht befugt sei, den Fall einzureichen.

Die APC North Central-Gruppe hatte versucht, Gandujes Ernennung zu annullieren und dabei Verstöße gegen die Satzung der Partei, insbesondere Artikel 13, angeführt.

Die Gruppe behauptete, die Ernennung sei undemokratisch und verstoße gegen die Regel, dass die Position von einem Kandidaten aus der geopolitischen Zone Nord-Zentral und nicht von Ganduje, der aus dem Bundesstaat Kano im Nordwesten stammt, besetzt werden sollte.

Richter Ekwo entschied jedoch, dass die Gruppe keine juristische Person sei, da sie nicht gesetzlich registriert sei und daher nicht die Rechtsfähigkeit habe, zu klagen.

Der Richter stellte außerdem fest, dass die Gruppe es versäumt habe, interne Mechanismen zur Lösung von Konflikten innerhalb der Partei zu nutzen, bevor sie rechtliche Schritte einleitete.

Das Gericht betonte weiter, dass die Ernennung von Parteifunktionären durch das APC National Executive Committee (NEC) eine interne Angelegenheit sei, die nicht in die Zuständigkeit des Gerichts falle.

Die APC North Central-Gruppe unter der Leitung von Saleh Zazzaga hat Ganduje, APC und die Independent National Electoral Commission (INEC) als Beklagte in der Klagenummer FHC/ABJ/CS/599/2024 aufgeführt.

Die Gruppe beantragt eine Anordnung, Ganduje daran zu hindern, seine Rolle als APC-Vorsitzender fortzusetzen, und alle von der Partei seit seiner Ernennung am 3. August 2023 ergriffenen Maßnahmen aufzuheben.

Richter Ekwo erklärte jedoch, dass die Gruppe keine Rechtsgrundlage für eine strafrechtliche Verfolgung habe und wies den Fall als unbegründet ab.

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