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Assistent des Europäischen Parlaments: Was sind die Regeln?

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Assistent des Europäischen Parlaments: Was sind die Regeln?

Während am Montag der Prozess gegen die Assistenten des Europäischen Parlaments des RN beginnt, kehrt Franceinfo zu den Regeln für die Rekrutierung und Finanzierung dieser Assistenten für Mitglieder des Europäischen Parlaments zurück.

Assistent des Europäischen Parlaments: Was sind die Regeln?

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Europäisches Parlament in Straßburg. (LEO LIMON / RADIO FRANKREICH)

Der Prozess gegen Marine Le Pen, 24 weitere Personen und National Rally, die angeblich Gelder des Europäischen Parlaments veruntreut haben, um Parteiangestellte zu bezahlen, wurde am Montag, dem 30. September, vor einem Pariser Strafgericht eröffnet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren die Helfer nur für die Partei tätig, und das war verboten. Franceinfo erklärt Ihnen, was Assistenten des Europäischen Parlaments tun können und was nicht. Denn auch wenn es ein vages Feld gibt, ist die Rolle geregelt.

Aufgaben im Zusammenhang mit MEP-Aktivitäten

In den Verordnungen des Europäischen Parlaments steht, dass ein parlamentarischer Assistent nur für Aufgaben bezahlt werden kann, die in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit des von ihm unterstützten Abgeordneten stehen. Diese Regelungen verbieten jedoch nicht die Kombination mehrerer Funktionen. Das Parlament schreibt lediglich vor, dass Assistenten keine Tätigkeiten ausüben dürfen, die möglicherweise zu einem Interessenkonflikt führen könnten.

Darüber hinaus steht es den Abgeordneten frei, ihre parlamentarischen Assistenten zu wählen, sie können jedoch nicht mit ihnen in Verbindung gebracht werden.

Gehaltsskala

Auch die Gehälter parlamentarischer Assistenten sind geregelt. Es gibt eine Gehaltsskala, die bei etwa 1.600 Euro beginnt und bis zu 7.500 Euro reichen kann. Tatsächlich verfügt jedes Mitglied des Europäischen Parlaments über einen Umschlag für alle Personalkosten, die ihm entstehen, insbesondere für die Bezahlung seiner parlamentarischen Assistenten. In diesem Jahr beträgt der Betrag dieses Betrags 30.000 Euro pro Monat und die Vergütung des Assistenten muss von der zuständigen Dienststelle des Europäischen Parlaments genehmigt werden.

Zwei Arten von parlamentarischen Assistenten

Die ersten sind akkreditierte parlamentarische Assistenten. Sie arbeiten in Brüssel oder Straßburg und schreiben hauptsächlich Berichte. Sie werden direkt vom Europäischen Parlament bezahlt.

Andererseits überwachen DPRD-Assistenten jeden Tag ihren Europaabgeordneten in seinem Wahlkreis, also in dem Land, in dem er gewählt wurde. Diese Assistenten haben eine eher politische Aufgabe, nämlich Bürger zu treffen oder die Arbeit ihres Europaabgeordneten in Brüssel zu erklären. Im Gegensatz zu denjenigen, die im Parlament bleiben, schließen örtliche Assistenten Arbeitsverträge direkt mit ihren Abgeordneten ab, und diese Verträge stehen im Einklang mit nationalem Recht.

Doch unabhängig von ihrem Status werden die parlamentarischen Assistenten der Europaabgeordneten mit europäischen Mitteln bezahlt.

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