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Hauptverdächtige im Verschwinden von Madeleine McCann wird als „sadistische Psychopathin“ gebrandmarkt

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Hauptverdächtige im Verschwinden von Madeleine McCann wird als „sadistische Psychopathin“ gebrandmarkt

Maddie verschwand von der Algarve, als sie gerade zwei Jahre alt war – Christian (rechts) ist der Hauptverdächtige (Bild: PA/REX/Reuters)

Ein forensischer Psychiater in Deutschland bezeichnete heute vor Gericht einen der Hauptverdächtigen beim Verschwinden des britischen Kleinkindes Madeleine McCann als „sadistische Psychopathin“.

Verurteilter Pädophiler und Vergewaltiger Christian BrücknerDer 47-Jährige steht vor einem Gericht im norddeutschen Bundesland Braunschweig wegen Straftaten, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll.

Staatsanwältin Ute Lindemann plädierte dafür, Christian wegen zweier Vergewaltigungen und zweier sexueller Nötigung zu verurteilen und nach Verbüßung seiner 15-jährigen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung zu nehmen, berichtete die dpa.

Lindemann, der die Ermittlungen leitet, hat offiziell versucht, die derzeitige Richterin Ute Insa Engemann aus dem Fall zu entfernen, mit dem Argument, dass er zugunsten der Verteidigung voreingenommen sei.

Heute appellierte Lindemann an Engemann, Christian wegen seiner mutmaßlichen Verbrechen zu 15 Jahren Haft zu verurteilen.

Der forensische Psychiater Dr. Christian Riedemann, 54, erklärte vor Gericht, Christian sei „extrem gefährlich“ und fügte hinzu, dass er an einer „sexuellen Präferenzstörung“ leide, die auch „sadistische und pädophile Elemente“ habe.

Man sieht Madeleine McCann mit einem Tennisball in der Hand

Madeleine McCann wurde 2007 vermisst (Bild: Shutterstock)
Christian wurde in Deutschland vor Gericht gestellt (Bild: AFP)

Christian verbrachte Jahre in Portugal, unter anderem im Resort Praia da Luz, etwa zur Zeit von Madeleines Verschwinden dort im Mai 2007. Er bestritt jegliche Beteiligung an Madeleines Verschwinden.

Derzeit verbüßt ​​er in Deutschland eine siebenjährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung, die er 2005 in Portugal begangen hat.

Brückners Anwalt erklärte im Februar, sein Mandant werde nicht auf die Vorwürfe reagieren, er hoffe aber auf einen Freispruch.

Im deutschen Rechtssystem gibt es keine formellen Klagegründe und keine Pflicht des Beklagten zur Stellungnahme.

Im Juli hob das Gericht die Haftbefehle für die Fälle auf, um die es im aktuellen Verfahren geht, mit der Begründung, dass gegen die Angeklagten kein „dringender Tatverdacht“ vorliege. Aufgrund der Strafe, die er derzeit verbüßt, bleibt er jedoch weiterhin im Gefängnis.

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