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JUST IN: FG schließt Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 25 Mio. N von der Zahlung der Quellensteuer aus

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JUST IN: FG schließt Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 25 Mio. N von der Zahlung der Quellensteuer aus

Die Bundesregierung gab an, dass sie das Steuersenkungsgesetz 2024 offiziell eingeführt hat und die Umsetzung des Steuersystems im Januar 2025 beginnen wird.

Dies wurde am Mittwoch in einem Beitrag des Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzpolitik und Steuerreform des Präsidenten, Taiwo Oyedele, bekannt gegeben PFEIFE.

Oyedele sagte, dass die „Tax Reduction at Source (Withholding) Regulations 2024“ im Amtsblatt veröffentlicht worden sei, und fügte hinzu, dass die Vorschriften für viele Unternehmen ermäßigte Steuersätze und eine vollständige Befreiung vorsähen.

Er sagte: „Die Vorschriften sehen für viele Unternehmen ermäßigte Steuersätze und eine vollständige Befreiung von der Quellensteuer vor, darunter auch KMU mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als 25 Mio. Naira.“

Der Vorsitzende des Ausschusses gab bekannt, dass das Inkrafttreten der neuen Regelungen der 30. September 2024 sei.

Er wies darauf hin, dass die Umsetzung am 1. Januar 2025 beginnt, und fügte hinzu, dass dadurch die erforderliche Mindestbenachrichtigungsfrist von 90 Tagen für Steueränderungen im Einklang mit der nationalen Steuerpolitik von 2017 gewährleistet sei.

Er sagte: „Es gibt jedoch Bestimmungen, die es der FIRS erlauben, mit Zustimmung des Finanzministers Umsetzungsrichtlinien für die Verordnungen zu erlassen und erforderlichenfalls eine erste Umsetzung der Verordnungen ab dem 1. Juli 2024 zu ermöglichen.“

„Der Sinn dieser Regelung besteht darin, Menschen, die diese Regelung wollen, die Möglichkeit zu geben, diese Verordnung frühzeitig zu übernehmen, da diese Regelung im Allgemeinen eine Entlastung für die Geschäftswelt darstellt und keine Belastung darstellt. „

Geprüft von PFEIFE wies darauf hin, dass einige der wichtigen Änderungen darauf abzielten, identifizierte Herausforderungen anzugehen, wie z. B. Unklarheiten darüber, wer zur Einhaltung verpflichtet ist, zulässige Transaktionen und anwendbare Tarife.

Zu den Änderungen gehören jedoch die Befreiung kleiner Unternehmen von der Einhaltung der Quellensteuer und die Senkung der Sätze für Unternehmen mit niedrigen Margen.

Ein anderer lautet: „Ausnahmen für Produzenten und Hersteller wie Landwirte.“ Bemühungen zur Eindämmung der Steuerhinterziehung und Minimierung der Steuervermeidung, Erleichterung der Kreditgewährung und Nutzung von Steuerabzügen an der Quelle

„Es wird erwartet, dass in den kommenden Tagen Änderungen im Regierungsanzeiger veröffentlicht werden, um aufkommende Probleme zu berücksichtigen und globale Best Practices zu übernehmen sowie Klarheit über den Zeitpunkt von Kürzungen und Definitionen wichtiger Begriffe der genehmigten Vorschriften zu schaffen.“

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