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Prinz Harry „darf in einem Gerichtsverfahren keine Ansprüche wegen Wanzen oder Ortungsgeräten geltend machen“, urteilt der Richter

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Prinz Harry „darf in einem Gerichtsverfahren keine Ansprüche wegen Wanzen oder Ortungsgeräten geltend machen“, urteilt der Richter

Prinz Harry „darf in einem Gerichtsverfahren keine Ansprüche wegen Wanzen oder Ortungsgeräten geltend machen“, urteilt der Richter

Ein Richter des Obersten Gerichtshofs von London hat Prinz Harry mitgeteilt, dass es ihm nicht gestattet sei, Behauptungen weiterzuverfolgen, er sei Opfer von Abhör- und Ortungsgeräten geworden.

Sechs Jahre lang verklagte Harry die News Group Newspapers, die ihn herausgibt Sonne Zeitungen wegen angeblicher rechtswidriger Informationsbeschaffung durch Journalisten und ihre Auftragnehmer.

Zeit aus London berichtete, dass der Richter am Freitag entschieden habeHarry muss sich im Januar einigen oder vor Gericht stehen. Er erlaubte Harrys Rechtsabteilung, bestimmte Änderungen vorzunehmen, lehnte es jedoch ab, Behauptungen aufzunehmen, dass Wanzen in Räumen und Autos platziert und Tracker in Fahrzeugen installiert worden seien, und sagte: „Es wurden keinerlei Details zu diesen Behauptungen vorgelegt.“

In seiner Schlussfolgerung beschrieb Richter Fancourt die Klage als eine Kampagne zwischen „zwei hartnäckigen, aber gut ausgestatteten Kräften“, die „mehr als den angemessenen Teil der Gerichtszeit“ in Anspruch nahm.

Er übte Kritik auf beiden Seiten: Harry fügte „einen neuen Klagegrund hinzu, der im Originalentwurf nicht erwähnt wurde“ und der Herausgeber erhob neue Einwände gegen Teile der Ansprüche des Prinzen.

Neben der News Group verklagte Harry auch den Zeitungsverlag Associated Newspapers Tägliche Postder jegliches Fehlverhalten bestritt.

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