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Täter der „Coboy“-Aktion in Simalungun festgenommen, Airsoft-Waffe beschlagnahmt

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Täter der „Coboy“-Aktion in Simalungun festgenommen, Airsoft-Waffe beschlagnahmt

Simalungun, VIVA – Die Kriminalpolizei von Simalungun verhaftete einen Mann mit den Initialen S (41), der eine „Cowboy“-Aktion in Jalan Subur, Distrikt Tapian Dolok, Simalungun Regency, Nord-Sumatra, durchführte. Der Mann schoss mit einer Airsoft-Waffe, es gab jedoch keine Verletzten.

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KBO der Kriminalpolizei von Simalungun, IPDA Bilson Hutauruk, erklärte, dass sich der Vorfall am Mittwochabend, dem 2. Oktober 2024, gegen 18.00 Uhr WIB ereignete. Die Polizei erhielt Hinweise von Anwohnern und nahm die Sicherung von S. vor.

„Das Motiv des Täters für die Schießerei war Arroganz und der Wunsch, sein Können vor anderen Menschen zu zeigen“, sagte Bilson Hutauruk, KBO der Kriminalpolizei von Simalungun, am Samstag, 5. Oktober 2024.

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Bilson sagte, dass der Täter in einer Motorradwerkstatt am Tatort einen Streit mit einem Mitglied der Nationalpolizei mit den Initialen B gehabt habe. Auch das Opfer Juan (24), der gerade sein Motorrad reparierte, wurde Zeuge der Auseinandersetzung zwischen Täter und Polizei. Der Täter, der sich in der Werkstatt befand, zückte daraufhin eine Waffe Airsoft-Waffen aus seiner Tasche.

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Arrogant sagte der Täter: „Die Polizei hat mir nicht einmal etwas getan“, sagte S, während er die Waffe in die Luft schoss. Kurz darauf fragte ein anderer Anwohner den Täter, warum er mit der Polizei streite.

Der Täter antwortete nicht, das Opfer erklärte jedoch, dass der Täter von der Polizei durchsucht werden wolle. Dies verärgerte offenbar den Täter, der daraufhin das Opfer „Juan“ anschrie und sofort mit einer Airsoft-Waffe auf die Füße des Opfers schoss.

Glücklicherweise gelang es dem Opfer auszuweichen, so dass der Schuss sein Bein nicht traf. Diese Aktion reichte jedoch aus, um dem Opfer Angst zu machen und es in Sicherheit zu bringen. Anwohner in der Gegend meldeten diesen Vorfall umgehend der Polizei.

„Wir haben den Täter festgenommen und werden derzeit von der Kriminalpolizei der Simalungun-Polizei untersucht. „Wir werden weiterhin die Motive und Handlungen des Täters untersuchen“, sagte Bilson.

Für seine Taten wurde der Täter gemäß Artikel Notstandsgesetz Nr. 12 von 1951 oder Artikel 335 Absatz 1 des Strafgesetzbuches angeklagt. Anschließend wurde eine Airsoft-Waffe als Beweismittel sichergestellt.

„Inzwischen haben wir den Täter wegen Verstoßes gegen das Notstandsgesetz und Artikel des Strafgesetzbuchs festgenommen“, sagte Bilson Hutauruk.

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Glücklicherweise gelang es dem Opfer auszuweichen, so dass der Schuss sein Bein nicht traf. Diese Aktion reichte jedoch aus, um dem Opfer Angst zu machen und es in Sicherheit zu bringen. Anwohner in der Gegend meldeten diesen Vorfall umgehend der Polizei.

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