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FG legt Richtlinien für den Ausschluss von Forschungsstipendien Dritter von der TSA fest

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FG legt Richtlinien für den Ausschluss von Forschungsstipendien Dritter von der TSA fest

Generalbuchhalter der Föderation, Dr. Oluwatoyin Madein hat Richtlinien zum Ausschluss von Forschungsstipendien Dritter von Bundesuniversitäten und Forschungsinstituten vom Treasury Single Account (TSA) herausgegeben.

In einem Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums in Abuja sagte Madein, dass die neuen Richtlinien sofort umgesetzt würden.

Er sagte, die Richtlinien seien eine Fortsetzung der Zustimmung des Präsidenten zum Ausschluss von Forschungsstipendien und Stiftungen von Bundesuniversitäten und Forschungsinstituten aus der TSA-Richtlinie (Treasury Single Account).

Eine der Richtlinien besagt, dass Bundesuniversitäten und Forschungsinstitute die Genehmigung des Accountant General der Föderation einholen müssen, bevor sie ein Forschungsstipendien-/Stiftungskonto bei einer Geschäftsbank eröffnen; während alle anderen Konten bei der Zentralbank von Nigeria (CBN) verbleiben.

Madein, dessen Büro die Treasury Single Accounts (TSA)-Richtlinie für die Regierung verwaltet, erklärte, dass alle Forschungsstipendien und Stiftungen durch ein gut ausgeführtes Memorandum of Understanding (MOU) zwischen der Universität und der gewährenden Stelle unterstützt werden müssen.

Laut Madein wird „das Office of the Accountant General of the Federation (OAGF) eine Liste aller Forschungsstipendien-/Stiftungsbankkonten führen, die von allen Bundesuniversitäten und Forschungsinstituten gemäß der Genehmigung des Präsidenten eröffnet wurden.“

„Die Kontoverwaltung, einschließlich der Buchhaltung und Berichterstattung über Transaktionen mit Geschäftsbanken, wird auf die Börsen-/Buchhaltungsabteilung der Hochschulen beschränkt sein.“

Madein bekräftigte zwar, dass das Konto für Forschungsstipendien/Stiftungsfonds nur für Zuschusseinnahmen gedacht ist, sagte jedoch, dass andere öffentliche Mittel aus keinem Grund auf dem Konto verwaltet werden sollten und dass das Konto „nicht als Betriebskonto für Universitäten/Forschungseinrichtungen betrachtet werden sollte“. .

Der Rechnungsprüfer der Föderation sagte, dass die Institutionen seinem Büro Jahreserklärungen, einschließlich Kontoauszügen und Bankabgleichsberichten zu Zuschüssen/Forschungsfinanzierungskonten, zur Abstimmung mit den General Purpose Financial Statements (GPFS) der Regierung vorlegen sollten.

Madein betonte, dass diese Institutionen bei all ihren Tätigkeiten die Richtlinien der TSA/E-Collection strikt einhalten müssen.

Zuvor hatte das Office of the Accountant General der Föderation operative Richtlinien für den Rückzug von Hochschuleinrichtungen aus dem Integrierten Personal- und Gehaltsinformationssystem (IPPIS) veröffentlicht.

In seinen Leitlinien stellt das Amt fest, dass „die Gehaltsabrechnungen für Hochschuleinrichtungen für Oktober 2024 auf der IPPIS-Plattform verarbeitet werden, während November und Dezember 2024 von Institutionen verarbeitet und von OAGF IPPIS überprüft und über die GIFMIS-Plattform bezahlt werden“.

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