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„Glückwunschgelder“ an Personen, die über Personaldienstleistungen einen Job bekommen, wären grundsätzlich verboten

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„Glückwunschgelder“ an Personen, die über Personaldienstleistungen einen Job bekommen, wären grundsätzlich verboten

Es gab Fälle, in denen Personaldienstleister einen Teil der Unternehmensgebühren als „Glückwunschgeld“ an Personen zahlten, die eine Arbeit gefunden hatten. Das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales gab jedoch bekannt, dass einige Personen ihre Stelle vorzeitig kündigten. dieses Geld zu erhalten. Wir haben beschlossen, es ab April grundsätzlich zu verbieten.

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