Die Entscheidung wurde durch die Allgemeine Resolution 5584/2024 getroffen, die heute im Amtsblatt bekannt gegeben wurde. In ihrer Erklärung versicherte AFIP, dass diese Verlängerung als „Ausnahme“ zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung des ersten und zweiten Vorschusses auf Gewinne und persönliche Vermögenswerte vorgesehen sei, was dem Geschäftsjahr 2024 entspricht.