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Gericht verbietet katholischer Kirche den Verkauf des Eigentums des verstorbenen Richters, weil seine Tochter eine ungerechtfertigte Hinrichtung gegen den Willen des Vaters behauptet

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Gericht verbietet katholischer Kirche den Verkauf des Eigentums des verstorbenen Richters, weil seine Tochter eine ungerechtfertigte Hinrichtung gegen den Willen des Vaters behauptet

Richter Mohammed Madugu vom Obersten Gerichtshof des Bundeshauptstadtterritoriums, Bwari, Abuja, hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die es der katholischen Christus-König-Kirche in Okene, Bundesstaat Kogi, und ihrem Pfarrer, Reverend Father Ezekiel Awolumate, untersagt, Grundstücke zu verkaufen, die ihr gehören Präsident des Gewohnheitsberufungsgerichts Abuja, der verstorbene Richter Moses Bello.

Die Klage wurde von Ann Eniyamire, der Tochter des verstorbenen Richters, gegen die Kirche und den Pfarrer eingereicht. Er behauptete, er sei bei der Umsetzung des Testaments seines Vaters benachteiligt worden, das vorsah, dass das Vermögen seines Vaters nach einer Gewinnbeteiligungsformel von 11,11 Prozent unter seiner Frau und seinen acht Kindern aufgeteilt würde.

Eniyamire behauptet jedoch, dass Awolumate, der erste Angeklagte, entgegen den Anweisungen seines Vaters die Formel auf 4,16 Prozent geändert habe.

Eniyamire beantragte beim Gericht, die Entscheidungen der Angeklagten aufzuheben und sie von ihren Pflichten als Testamentsvollstrecker seines Vaters zu entbinden. Darüber hinaus beantragte er beim Gericht die Feststellung, dass ihm 11,11 Prozent des gesamten Vermögens seines Vaters, einschließlich Aktien und Anteile, zustehen.

In seiner Entscheidung über den einseitigen Antrag FCT/HC/M/12904/2024, den Eniyamire über seinen Anwalt Yahuza Maharaz eingereicht hatte, untersagte das Gericht den Angeklagten, ihren Vertretern und ihren Vertretern den Versuch, das darauf befindliche Grundstück zu verkaufen oder zu vermieten die Handlung. Nr.: 763, Katasterzone A6, Panama Street, Maitama, Abuja (C-of-O Nr.: 164 EW-FE 243-59 DDR 6018U-10).

Richter Madugu erließ die folgende Anordnung: „Einstweilige Anordnung, die den Angeklagten und ihren Vertretern den Verkauf, die Vermietung oder die Beleihung von Eigentum in Grundstück Nr. 763, Katasterzone A6 (Nr. 41, Panama Road) Maitama Abuja mit C-of-O Nr. 164 verbietet.“ EW -FE 243-59 DDR 6018U-10 Aktenzeichen: KG 10050 oder andere Vermögenswerte, die Gegenstand des Streits sind und auf die Verhandlung der Sachklage warten.

„Eine Anordnung, die die Kommission für Wirtschafts- und Finanzkriminalität, den Staatssicherheitsdienst und die nigerianische Polizei anweist, jeden festzunehmen, festzunehmen, festzuhalten und strafrechtlich zu verfolgen, der versucht, Eigentum zu verkaufen, zu verpfänden oder zu vermieten.

„Eine Anordnung, die dem Antragsteller die Erlaubnis erteilt, den Gegenstand mit roter Farbe zu kennzeichnen und ein Schild mit der Aufschrift „NICHT ZUM VERKAUF / Lis Pendens“ an dem Gegenstand anzubringen, bis der Ausgang des Falles vorliegt.“

Das Gericht wies den Kläger außerdem an, eine Kopie des Gerichtsbeschlusses am Haupteingang und an den Wänden des Grundstücks anzubringen und den Beschluss in überregionalen Zeitungen zu veröffentlichen.

Richter Madugu wies außerdem an, dass alle Parteien der Klage bis zu ihrer Entscheidung den Status quo zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage aufrechterhalten müssen.

Er warnte die Angeklagten und ihre Vertreter davor, Grundstücksmarkierungen zu verunstalten oder Gerichtsbeschlüsse an den Wänden oder Eingangstoren des Grundstücks zu entfernen, und erklärte, dass solche Handlungen als Missachtung des Gerichts angesehen würden.

Das Gericht betonte, dass alle Schritte, die gegen seine Anordnung verstoßen, zu einer Anklage wegen Missachtung führen würden, und die Angeklagten wurden daran erinnert, der Anordnung bis zur Verhandlung über die Sachklage vollständig Folge zu leisten.

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