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Die ehemalige Vereinigungskirche legte Sonderbeschwerde ein, weil sie mit der positiven Entscheidung zum Antrag auf Anordnung der Auflösung unzufrieden war.

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Die ehemalige Vereinigungskirche legte Sonderbeschwerde ein, weil sie mit der positiven Entscheidung zum Antrag auf Anordnung der Auflösung unzufrieden war.

Bezüglich des früheren Antrags der Vereinigungskirche auf eine Anordnung zur Auflösung hat die Kirche beim Obersten Gerichtshof eine Sonderbeschwerde gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Tokio eingereicht, eine Geldstrafe von 100.000 Yen zu verhängen, weil sie dem Ministerium für Bildung, Kultur, Sport nicht angemessen reagiert hat. Die Wissenschaft und ich haben gegen den Einsatz von Technologie Berufung wegen ihres Rechts auf Infragestellung eingelegt.

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