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Argentinien und acht weitere Länder der Region lehnten den Haftbefehl gegen González Urrutia ab

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Argentinien und acht weitere Länder der Region lehnten den Haftbefehl gegen González Urrutia ab

In seiner Erklärung erklärte das Außenministerium: „Argentinien, Costa Rica, Guatemala, Paraguay, Peru, die Dominikanische Republik und Uruguay lehnen den vom Richter des Ersten Sondergerichtshofs des Obersten Gerichtshofs erlassenen Haftbefehl entschieden und entschieden ab.“ . Venezolanischer Prozess gegen Herrn Edmundo González, Präsidentschaftskandidat der Opposition im letzten Wahlprozess am 28. Juli 2024.“

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