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Einkommenssteuer: Die IT-Abteilung hat das Datum des Prüfungsberichts verlängert, diese Personen werden entlastet

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Einkommenssteuer: Die IT-Abteilung hat das Datum des Prüfungsberichts verlängert, diese Personen werden entlastet

Wenn Sie sich auch Sorgen über den letzten Termin der Steuerprüfung machen, dann sind diese Informationen genau das Richtige für Sie. Die Einkommensteuerbehörde hat den Prüfungsberichtstermin verlängert. Diese Änderung wird von vielen Steuerzahlern gefordert. Das hat die Abteilung entschieden. Die Einkommensteuerabteilung hat den Termin für die Einreichung des Prüfungsberichts für 2023-24 um sieben Tage bis zum 7. Oktober verlängert. Bisher wurde eine Geldstrafe von eineinhalb Lakh Rupien verhängt, wenn man den Bericht nicht bis zum 30. September einreichte.

Die Abteilung stellte die Informationen zur Verfügung

Zu Ihrer Information: Angesichts der Schwierigkeit für Steuerzahler, verschiedene Prüfungsberichte gemäß dem Einkommensteuergesetz elektronisch einzureichen, teilte die Einkommensteuerbehörde mit, dass die Frist vom 30. September auf den 7. Oktober verlängert wurde. Rajat Mohan, Geschäftsführer des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens Moor Singhi, sagte, die Regierung müsse aufgrund technischer Probleme bei der elektronischen Übermittlung von Steuerprüfungsberichten beschließen, die Frist um weitere sieben Tage zu verlängern.

Hier ist der Grund für die Änderung

Wenn Sie keinen Steuerprüfungsbericht einreichen, können Bußgelder verhängt werden, deren Frist sich verlängert. In dem am 219. September herausgegebenen CBDT-Rundschreiben heißt es, dass angesichts der Probleme, mit denen Steuerzahler und andere Interessengruppen bei der elektronischen Einreichung verschiedener Prüfungsberichte gemäß den Bestimmungen des IT Act von 1961 konfrontiert sind,

Beachten Sie diese Dinge bei der Einreichung

Für die Abgabe eines Steuerprüfungsberichts gelten bestimmte Voraussetzungen. Worauf muss geachtet werden? Wenn Sie über eine Einreichung nachdenken, müssen zunächst der Buchhalter und der Steuerzahler im Portal registriert sein und über eine gültige Anmelde-ID und ein gültiges Passwort für das E-Filing-Portal verfügen. CAs und Steuerzahler müssen ebenfalls über digitale Signaturen verfügen. Außerdem ist eine PAN-Karte erforderlich.

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