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Frauen und Männer vor Gericht

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Frauen und Männer vor Gericht

Die argentinische Verfassung sieht drei Regierungsbefugnisse vor: Exekutive, Legislative und Judikative. Letzterer verfügt über einen Obersten Gerichtshof, der aus sechs Richtern bestehen muss und derzeit aus fünf männlichen Richtern besteht. Ende 2024 wird das Nationalgericht aufgrund des Rücktritts eines Richters aus vier Richtern bestehen, daher sollte Präsident Javier Milei Folgendes vorschlagen: erste Stufe: zwei Richterinnen, um das Gericht zu vervollständigen. In der zweiten Phase muss ein männlicher Richter, wenn er in den Ruhestand geht oder in den Ruhestand geht, eine Richterin nominieren. Auf diese Weise wäre der Oberste Gerichtshof komplett, bestehend aus drei Männern und drei Frauen. Ebenso muss das Tucumán-Gericht aus einer gleichen Anzahl von Männern und Frauen bestehen. Das wäre Gerechtigkeit. „Die einzige Wahrheit ist die Realität.“

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