In Artikel 6 richtet die Regierung einen Überwachungsausschuss für die Umsetzung des Notfallplans („Überwachungsausschuss“) ein, der eine kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Bewertung durchführt. „Der Notfallplan-Überwachungsausschuss wird aus Mitgliedern des UNTERSEKRETÄRS FÜR ELEKTRISCHE ENERGIE, ENRE, CAMMESA, Stromerzeugern, Transportunternehmen, Großverbrauchern und Verteilern unter Bundesgerichtsbarkeit bestehen.“ Der Überwachungsausschuss „kann Organisationen zur Teilnahme an seinen Sitzungen einladen, die er für die Erfüllung seiner Aufgaben für relevant hält, insbesondere den NATIONALEN METEREOLOGISCHEN DIENST, eine dezentrale Organisation, die dem Verteidigungsministerium unterstellt ist“, heißt es in dem Schreiben.