Es sei daran erinnert, dass die Bestimmung 8800/2024 gestern, Mittwoch, die Verwendung, Vermarktung, Werbung, Verbreitung und Veröffentlichung auf der Online-Verkaufsplattform von „Insektenschutzmittel, Marke MOS OUT“ in allen Chargen, Präsentationen und Gültigkeitsdauern untersagte. Das Ministerium für Haushaltsprodukte, Kosmetika und persönliche Hygiene stellte fest, dass die Produktdaten nicht mit dem bei Anmat registrierten Mückenschutzmittel übereinstimmten, und beschloss daher, den Verkauf zum Schutz der Benutzer zu verbieten.