Die Staatsanwälte haben die Familien der Opfer, die bei dem Vorfall ums Leben kamen, darüber informiert, dass sie gegen das Urteil, mit dem Iwao Hakamada im Wiederaufnahmeverfahren wegen der Ermordung einer vierköpfigen Familie in der Präfektur Shizuoka vor 58 Jahren freigesprochen wurde, keine Berufung einlegen werden zu Tode, wird nun voraussichtlich für nicht schuldig erklärt.