Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Iwao Hakamada, der vor 58 Jahren wegen Mordes an einer vierköpfigen Familie in der Präfektur Shizuoka zum Tode verurteilt wurde, haben die Staatsanwälte angekündigt, gegen das Freispruchsurteil keine Berufung einzulegen. Am 9. beschlossen die Staatsanwälte, auf das Recht auf Berufung zu verzichten. Da Herr Hakamada für nicht schuldig befunden wird, wird er aus der Position im „Todestrakt“ entlassen, die er 44 Jahre lang innehatte.
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