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Malaysische Frau in Tangsel verhaftet, weil sie es gewagt hatte, 1,1 kg Ecstasy aus China zu schmuggeln

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Malaysische Frau in Tangsel verhaftet, weil sie es gewagt hatte, 1,1 kg Ecstasy aus China zu schmuggeln

Tangerang, VIVA – DS (33), ein Bürger aus Malaysia, wurde von Polizeibeamten aus South Tangerang in Zusammenarbeit mit Pasar Baru Customs and Excise, Jakarta, festgenommen. DS wurde verhaftet, weil er fahrlässig 1,1 Kilogramm Ecstasy geschmuggelt hatte.

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Neben DS nahmen die Beamten noch zwei weitere Täter fest, nämlich K (44) und LKC (39).

Der Polizeichef von Süd-Tangerang, AKBP Victor Inkiriwang, erklärte, dass die Verhaftung von DS mit Informationen über die Verteilung von Betäubungsmitteln in der Gerichtsbarkeit von Süd-Tangerang und Jakarta begann.

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Victor sagte, dass seine Partei sofort mit der Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde zusammengearbeitet habe, um weitere Ermittlungen durchzuführen. Dann wurde der Tatverdächtige DS festgenommen.

„Es ist uns gelungen, DS zu sichern. „Und während seiner Entwicklung wurden auch K, eine Frau, und LKC, ein Mann, in der Gegend von Panongan, Tangerang, verhaftet“, sagte Victor am Donnerstag, 24. Oktober 2024.

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Unterdessen waren die 1,1 Kilogramm Ecstasy, die sich im Besitz der drei Verdächtigen befanden, das Ergebnis eines Schmuggels unter der Kontrolle des Verdächtigen R. R steht derzeit auf der Fahndungsliste (DPO), auch Flüchtling genannt.

„Der andere Verdächtige hat die Initialen R. Er kommt aus China und tatsächlich wird dieses Ecstasy von diesem Land aus kontrolliert“, sagte er. „Aufgrund seines DPO-Status verfolgen wir die Sache derzeit noch in Abstimmung mit verbundenen Parteien“, sagte er.

Victor enthüllte die Methode des Täters, Ecstasy aus China zu versenden. Die Täter wickelten die Beweise in Schaumstoff ein und versteckten ihn in einem Aschenbecher. „Der Täter versteckte es in einem mit Schaumstoff umwickelten Aschenbecher“, sagte er.

Drei Verdächtige wurden gemäß Artikel 114 Absatz 2 Jo 132 Absatz 1 oder 112 Absatz 2 Jo 132 Absatz 1 oder 113 Absatz 2 Jo 132 Absatz 1 Gesetz der Republik Indonesien Nr. 35 von 2009 über Betäubungsmittel mit der Todesstrafe, lebenslanger Haft oder Höchststrafe angeklagt Freiheitsstrafe von mindestens 6 (sechs) und höchstens 20 (zwanzig) Jahren.

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„Der andere Verdächtige hat die Initialen R. Er kommt aus China und tatsächlich wird dieses Ecstasy von diesem Land aus kontrolliert“, sagte er. „Aufgrund seines DPO-Status verfolgen wir die Sache derzeit noch in Abstimmung mit verbundenen Parteien“, sagte er.

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