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Angebliche Menschenrechtsverletzungen: Gericht weist Nnamdi Kanus Klage in Höhe von N1 Milliarde ab

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Angebliche Menschenrechtsverletzungen: Gericht weist Nnamdi Kanus Klage in Höhe von N1 Milliarde ab

A Der Bundesgerichtshof in Abuja wies am Montag eine Klage in Höhe von 1 Milliarde Naira ab, die Nnamdi Kanu, der inhaftierte Anführer des indigenen Volkes von Biafra (IPOB), gegen die Bundesregierung und das Ministerium für Staatsdienste (DSS) eingereicht hatte.

Richter James Omotosho stellte in seinem Urteil fest, dass Kanu es versäumt habe, glaubwürdige Beweise für die angebliche Verletzung seiner Grundrechte durch die Angeklagten vorzulegen.

Richter Omotosho entschied, dass die Behauptungen, dass Kanu von Agenten des Department of State Services (DSS) der ungehinderte Zugang zu seinem Anwalt verweigert wurde und dass Beamte seine Gespräche mit seinem Anwalt zur Vorbereitung seiner Verteidigung belauscht hätten, nicht stichhaltig seien. .

Der IPOB-Führer hat über seinen Anwalt Aloy Ejimakor die Bundesrepublik Nigeria (FRN), den Generalstaatsanwalt der Föderation (AGF), DSS und seinen Generaldirektor als 1. bis 4. Beklagter verklagt.

In der ersten Vorladung mit dem Vermerk: FHC/ABJ/CS/1633/2023, datiert und eingereicht am 4. Dezember 2023, betete der Antragsteller um acht Erleichterungen.

Er verlangte „eine Erklärung, dass die Handlungen des Beklagten, vertrauliche Rechtsdokumente im Zusammenhang mit der Erleichterung der Vorbereitung seiner Verteidigung, die ihm von seinem Anwalt in der Haftanstalt des Beklagten vorgelegt wurden, gewaltsam zu beschlagnahmen und zu fotokopieren, eine Verweigerung seines Rechts auf Verteidigung darstellen.“ ein Rechtsanwalt seiner Wahl.“

Er beantragte außerdem die Feststellung, dass die Maßnahme des Beklagten, seinen Rechtsberater daran zu hindern, detaillierte Aufzeichnungen über die beruflichen Gespräche/Konsultationen des Rechtsberaters mit ihm im DSS-Gewahrsam zu machen, eine rechtswidrige Handlung sei.

Er verlangte außerdem eine Erklärung, dass das Vorgehen des Angeklagten, vertrauliche Konsultationen/Gespräche mit seinem Anwalt abzuhören, unter anderem eine Form der Verweigerung seiner Rechte darstelle.

Daher beantragte Kanu eine Anordnung zur Inhaftierung und ein Verbot des Angeklagten, Handlungen der gewaltsamen Beschlagnahmung und Fotokopie von vertraulichen Rechtsdokumenten vorzunehmen, die ihm sein Anwalt in der Haftanstalt vorgelegt hatte.

Er beantragte außerdem eine Anordnung, mit der die Beklagten verpflichtet würden, gesamtschuldnerisch eine Milliarde N als Entschädigung für die geistigen, emotionalen, psychologischen und sonstigen Verluste zu zahlen, die er unter anderem aufgrund der Verletzung seiner Rechte erlitten habe.

In einer vom DSS am 12. März datierten und eingereichten schriftlichen Antworterklärung bestritten die Sicherheitsdienste jedoch die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

In einem von Yamuje Benye, einem Mitarbeiter der Rechtsabteilung, eingereichten Antrag sagte er, 11 Absätze in Kanus Aussage seien unwahr.

Er bestätigte, dass Kanu sich in der sicheren Obhut des DSS befindet und nicht in Einzelhaft gehalten wird.

Benye zufolge hatte der Beschwerdeführer (Kanu) am Tag seines Besuchs ungehinderten Zugang zu seinen Familienangehörigen und seinem Anwaltsteam.

Er argumentierte, dass die IPOB-Führung am Tag seines Besuchs ungehindert mit seinen Rechtsvertretern interagieren und sich beraten durfte.

Er sagte, es habe keinen konkreten Zeitpunkt gegeben, zu dem DSS-Mitarbeiter Dokumente beschlagnahmt oder beschlagnahmt hätten, die Kanu von seinen Anwälten oder anderen Personen vorgelegt worden seien.

Er fügte hinzu, dass ihr Personal den Anwälten von Kanu nie die berufliche Freiheit verweigert habe, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und mit ihm zu sprechen, sich zu beraten und mit ihm zu interagieren.

„Dem Anwalt des Klägers wurde gestattet, die Größe oder die Dressing-Notizen für den Besuch zu moderieren, aber der Austausch von Material, das die Ideale von IPOB (dem Gegenstand des Strafverfahrens gegen den Kläger) voranbrachte, wurde entschieden zurückgewiesen und zurückgewiesen.“

Der Beschwerdeführer forderte stets, dass ihm im Rahmen seiner Menschenrechte verschiedene Gebetbücher und religiöse Materialien gebracht werden;“ er sagt.

Benye betonte, dass Richter Binta Nyako, der den Strafprozess gegen Kanu leitete, stets darauf bestanden habe, dass Besuche bei ihm immer unter Aufsicht erfolgen sollten, da dies weltweit die beste Praxis sei.

Ihm zufolge wurde dem Antragsteller (Kanu) und seinem gesetzlichen Vertreter die Erlaubnis erteilt, sich am Tag des Besuchs in einer der besten Intervieweinrichtungen von DSS zu beraten und auszutauschen, um dem Antragsteller und seinen Besuchern größtmöglichen Komfort zu gewährleisten.

Der Beamte, der Behauptungen zurückwies, dass Mitarbeiter ihre Interaktionen bei Besuchen routinemäßig aufzeichnen, sagte: „Es gibt keine Grundlage für das Abhören und Aufzeichnen ihrer Gespräche.“

Er sagte, gemäß den Standardarbeitsanweisungen (SOP) des Staatssicherheitsdienstes müssten sich alle Besucher seiner Einrichtungen normalen routinemäßigen Sicherheitskontrollen unterziehen und die in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände scannen lassen.

Ihm zufolge soll damit verhindert werden, dass unerlaubtes Material in die Anlage gelangt.

Benye sagte, dass die vorliegende Klage einen Missbrauch des Verfahrens des Gerichts Kanu darstelle, das die gleiche Angelegenheit vor Richter Nyako angesprochen habe, und dass die Angelegenheit erst entschieden werden müsse.

FRN und AGF forderten das Gericht in einer eidesstattlichen Erklärung außerdem auf, die Klage als Missbrauch des Gerichtsverfahrens abzuweisen.

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