Tokio-
In einem wegweisenden Urteil hat der Oberste Gerichtshof Japans die Regierung angewiesen, Menschen, die aufgrund eines inzwischen nicht mehr geltenden Eugenikgesetzes zwangssterilisiert wurden, eine Entschädigung zu zahlen, und entschied, dass die Praxis verfassungswidrig sei und ihre Rechte verletze.
Das Eugenics Protection Act, das von 1948 bis 1996 in Kraft war, ermöglichte es den Behörden, Menschen mit Behinderungen, einschließlich Menschen mit psychischen, erblichen oder körperlichen Störungen und Lepra, zwangsweise zu sterilisieren. Das Gesetz erlaubt auch Zwangsabtreibungen, wenn ein Elternteil daran leidet.
Ziel des Gesetzes sei es, „die Zunahme der Zahl minderwertiger Nachkommen aus eugenischer Sicht zu verhindern und außerdem das Leben und die Gesundheit der Mutter zu schützen“, heißt es in einer Kopie des Gesetzes – in der „außerordentliche abnormale sexuelle Wünsche“ und „ „außergewöhnliche klinische Tendenzen“ gehören zu den Zielerkrankungen.
Etwa 25.000 Menschen seien in diesem Zeitraum ohne Einwilligung sterilisiert worden, heißt es in dem Gerichtsurteil unter Berufung auf Ministeriumsdaten.
Obwohl die Regierung jedem Opfer im Jahr 2019 im Rahmen des Beihilfegesetzes eine Entschädigung in Höhe von 3,2 Millionen Yen (ca. 19.800 US-Dollar) angeboten hatte, argumentierten Opfer und ihre Anwälte, dass der Betrag bei weitem nicht ausreichte – und einige Opfer setzten ihren Kampf vor Gericht fort.
Das Urteil vom Mittwoch befasst sich mit fünf solchen Klagen, die von Klägern aus dem ganzen Land bei unteren Gerichten eingereicht wurden und dann an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet wurden.
In vier dieser Fälle haben Vorinstanzen zugunsten der Kläger entschieden – was der Oberste Gerichtshof am Mittwoch bestätigte und die Regierung dazu verurteilte, 16,5 Millionen Yen (ca. 102.000 US-Dollar) an die Kläger und 2,2 Millionen Yen (ca. 13.000 US-Dollar) an sie zu zahlen Partner.
Im fünften Fall hatte ein untergeordnetes Gericht gegen die Kläger entschieden und ihre Klage unter Berufung auf die 20-jährige Verjährungsfrist abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof hob diese Entscheidung am Mittwoch auf und bezeichnete das Gesetz als „inakzeptabel“ und „völlig im Widerspruch zu den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Fairness“.
Der Fall geht nun an die unteren Instanzen zurück, um zu entscheiden, wie viel die Regierung zahlen soll.
„Die gesetzgeberische Absicht des vorherigen Eugenik-Schutzgesetzes konnte angesichts der damaligen sozialen Bedingungen nicht gerechtfertigt werden“, sagte Richter Saburo Tokura laut öffentlich-rechtlichem Sender NHK bei der Verlesung des Urteils.
„Dieses Gesetz bringt ein sehr schweres Opfer in Form des Verlusts der Fortpflanzungsfähigkeit mit sich, was völlig im Widerspruch zum Geist der Achtung der Würde des Einzelnen steht und gegen Artikel 13 der Verfassung verstößt“, fügte er hinzu – und bezog sich dabei auf das Recht eines jeden auf Leben und Freiheit und das Streben nach Glück.
Nach dem Urteil vom Mittwoch feierten die Kläger außerhalb des Gerichts – ältere Männer und Frauen, von denen viele Rollstühle benutzen – den Sieg mit ihren Anwälten und Unterstützern und hielten Transparente mit der Aufschrift „Sieg“ hoch.
Sie gehören zu den 39 Klägern, die in den letzten Jahren Klagen eingereicht haben – laut NHK sind seitdem sechs Menschen gestorben, was die Dringlichkeit dieser Fälle unterstreicht, da die Opfer in die letzten Jahre ihres Lebens eintreten.
In einer Pressekonferenz nach dem Gerichtsurteil drückte der Chefkabinettssekretär Yoshimasa Hayashi das Bedauern der Regierung und ihre Entschuldigung bei den Opfern aus, berichtete NHK. Die Regierung werde bald eine Entschädigung zahlen und erwäge weitere Schritte wie ein Treffen zwischen den Klägern und Premierminister Fumio Kishida, sagte er.