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Olympische Träume zerplatzt: CAS bestätigt Sperren für nigerianische und irakische Athleten

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Olympische Träume zerplatzt: CAS bestätigt Sperren für nigerianische und irakische Athleten

Die Anti-Doping-Abteilung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS ADD) bestätigte heute die vorübergehende Sperre der nigerianischen Boxerin Cynthia Temitayo Ogunsemilore und des irakischen Judoka Sajjad Ghanim Sehen.

Laut einer von CAS veröffentlichten Erklärung ist Ogunsemilore für die Teilnahme an den Olympischen Spielen 2024 in Paris in der Boxklasse der Frauen bis 60 kg registriert.

Am 25. Juli 2024 unterzog sich Ogunsemilore einem Dopingtest außerhalb von Wettkämpfen, der ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis (AAF) für Furosemid ergab, eine Substanz, die von der WADA jederzeit verboten und gemäß S.5 als „spezifizierte Substanz“ eingestuft ist Diuretika und Maskierungsmittel der WADA-Verbotsliste im Jahr 2024.

Der Einzelrichter des CAS ADD führte am 28. Juli 2024 um 22.30 Uhr (MEZ) eine Anhörung mit den betroffenen Parteien durch und erließ am selben Tag um 23.55 Uhr (MEZ) eine Entscheidung, in der er die vom IOC am 27. Juli 2024 verhängte vorübergehende Aussetzung bestätigte. Diese Aussetzung bleibt während der Olympischen Spiele 2024 in Paris in Kraft.

Ebenso ist Sajjad Ghanim Sehen als Vertreter des Irak im Judo bei den Olympischen Spielen 2024 in Paris registriert. Am 23. Juli 2024 unterzog sich Sehen einem Dopingtest außerhalb des Wettkampfs, bei dem die AAF zwei verbotene Substanzen meldete: den Metandienon-Metaboliten 17b-Hydroxymethyl, 17a-Methyl-18-norandrost-1,4,13-trien-3-on und Boldenon und sein Metabolit 5b-Androst-1-en-17b-ol-3-on. Diese Substanzen sind als „nicht spezifizierte Substanzen“ unter S1.1 Anabole androgene Steroide der WADA-Verbotsliste 2024 aufgeführt.

Am 26. Juli 2024 benachrichtigte die International Testing Agency (ITA) im Namen des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) Sehen über die AAF und verhängte mit sofortiger Wirkung eine obligatorische vorübergehende Sperre. Sehen wurde über seine Verfahrensrechte informiert, einschließlich des Rechts, eine Gegenanalyse der Probe B, eine vorläufige Anhörung oder eine beschleunigte abschließende Anhörung zu verlangen. Sehen beantragte eine vorläufige Anhörung, woraufhin ITA die Angelegenheit an CAS ADD verwies.

Ein Einzelrichter des CAS ADD hielt am 28. Juli 2024 um 11:00 Uhr (MEZ) eine Anhörung ab und erließ am selben Tag um 20:00 Uhr (MEZ) eine Entscheidung, in der er die vom IOC am 26. Juli 2024 verhängte vorübergehende Aussetzung bestätigte.

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