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Ab Montag gilt eine Erhöhung der Kraftstoffsteuer

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Ab Montag gilt eine Erhöhung der Kraftstoffsteuer

Die Freigabe des Zuschlags auf CO2-Emissionen aus Straßenkraftstoffen tritt ab Montag in Kraft. Die Steuerbelastung für Mineralölerzeugnisse wird sich um etwa drei Cent pro Liter erhöhen.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen mit der Aktualisierung dieses Satzes fortfahren, damit er sich dem regulären Wert annähert, der gemäß den regulären Regeln auf europäischer Ebene anzuwenden ist, und da die Kraftstoffpreise jetzt sinken, hat die portugiesische Regierung diesen Moment genutzt, um dies zu tun die Erhöhung des Steuersatzes wieder aufnehmen und sie durch ein im veröffentlichten Dekret festlegen Republikblatt vom Freitag.

Unternehmen, die Kraftstoff verkaufen, müssen bei der Aktualisierung ihrer Computersysteme mit den neuen Preisen für Benzin und Diesel, die ab dem 26. August gelten, den Endverbrauchern einen zusätzlichen Satz in Rechnung stellen, der höher ist als der in den letzten Monaten geltende.

Zusätzlich zu den Steuersätzen für Erdöl- und Energieerzeugnisse (ISP) unterliegen sowohl Benzin und Diesel als auch Erdöl, Heizöl und Strom einer Umweltsteuer, die jedes Jahr auf der Grundlage der Preise bei Auktionen für Treibhausgasemissionslizenzen ermittelt wird , durchgeführt im Rahmen des Europäischen Emissionshandels (ETS). Und Verbraucher zahlen derzeit nicht die volle Gebühr, die sie unter normalen Bedingungen zahlen würden, da die geplanten Updates eingefroren sind.

Im Dezember 2021 setzte die Regierung von António Costa angesichts steigender Treibstoffpreise, noch vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine, die Aktualisierung des Zusatzes aus und begann erst im Mai 2023 mit der schrittweisen Enteisung. Dies sei geschehen, heißt es in der jetzt von der derzeitigen Exekutive genehmigten Verordnung, wobei „die Entwicklung der Kraftstoffpreise“ und die aus Lizenzauktionen resultierenden Preise berücksichtigt wurden. Doch im August 2023 wurde die Abtauung erneut unterbrochen.

Was die derzeitige Regierung tue, sei die Wiederaufnahme der schrittweisen Aktualisierung, erinnert die Exekutive und betont, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten empfiehlt, dies schrittweise zu tun, „wie es die Entwicklung des Energiemarktes zulässt“.

Und da es nun einen „Trend zur Senkung der Kraftstoffpreise und einen steigenden Preis für CO2-Emissionen“ gibt, nimmt die Regierung die schrittweise Aufhebung des Zuschlags wieder auf und legt den Satz auf 68.368 Euro pro Tonne CO2 fest.

Der Wert der Gebühr wurde im Vergleich zu dem, der laut Auktionspreisen gelten würde, nicht vollständig abgesenkt. Die „teilweise Aussetzung“ der Tarifaktualisierung bleibe bestehen „gegenüber dem im Jahr 2024 geltenden Wert von 83.524 Euro“, was für Verbraucher eine Ersparnis von umgerechnet 15.156 Euro pro Tonne CO2 bedeutet.

Die Regierungsverordnung wurde von der Staatssekretärin für Finanzangelegenheiten, Cláudia Reis Duarte, unterzeichnet.

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